In Art. 2 der Brandschutznorm ist von «wesentlichen baulichen Veränderungen» die Rede. Was sind Beispiele für eine wesentliche Veränderung? Gilt das Zusammenlegen von zwei Wohnungen, zum Beispiel 3.OG und Dachgeschoss, als wesentliche bauliche Veränderung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Formulierung ist bewusst offengehalten, damit die Brandschutzbehörde objektspezifisch entscheiden kann. Im Kanton Bern gilt es als wesentliche Änderung, wenn …

Braucht es bei einem kleinen Umbau neue Brandschutzpläne für das gesamte Gebäude?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ich plane in einer Gewerbeliegenschaft einen kleineren Umbau (eine neue Wand). Dies ist sehr wahrscheinlich baubewilligungspflichtig. Die letzten Brandschutzpläne sind schon älteren Datums. Eine Umnutzung findet nicht statt. Muss ich jetzt für das ganze Gebäude die neuen Brandschutzvorschriften einhalten und damit einen Brandschutzplan für das ganze Gebäude machen?

Nutzung: Gewerbe/Industrie