Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Aus Sicht des Brandschutzes müssen bestehende Gebäude verhältnismässig an die aktuellen Brandschutzvorschriften angepasst werden, wenn wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen vorgenommen werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Beherbergungsbetrieb; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Beherbergungsbetriebe [b] werden gemäss der Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung grundsätzlich der Qualitätssicherungsstufe 2 zugeordnet.

