Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: In einem Industriegebäude ohne Unterkellerung werden im EG unter der Treppe 16 Pneus gelagert. Es handelt sich um einen Betonbau, Brandmelder sind keine installiert.
Objekt: Gewerbe und Industrie, max. 2 Stockwerke, Kanton Schwyz
In einem vertikalen Fluchtweg (Treppenhaus) dürfen keine brennbaren Waren gelagert werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ja, gemäss den Brandschutzvorschriften ist für den Standardfall EI 30 ausreichend.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m, Kanton Zürich
Ihre Fragen können wir leider nicht abschliessend beantworten. Dies muss objektspezifisch anhand der Brandschutzpläne beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Brandschutzbehörde im Kanton Zürich.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern
Gemäss den Brandschutzvorschriften sind die Treppenstufen nach Ihrem Beschrieb grundsätzlich möglich. Das Steigungsverhältnis muss nach den Regeln der Technik ausgeführt sein (ca. 63 cm). Dieses ist in der «Fachbroschüre Treppen» des BFU im Abschnitt «Konstruktionsprinzipien und technische Anforderungen» beschrieben.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Per 1. November 2015 hat das Interkantonale Organ technische Handelshemmnisse IOTH Änderungen in der Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege beschlossen. Grund ist die Harmonisierung der Brandschutzvorschriften mit den Arbeitnehmerschutzbestimmungen des Bundes (ArG Verordnung 4).