Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern
Gemäss den Brandschutzvorschriften sind die Treppenstufen nach Ihrem Beschrieb grundsätzlich möglich. Das Steigungsverhältnis muss nach den Regeln der Technik ausgeführt sein (ca. 63 cm). Dieses ist in der «Fachbroschüre Treppen» des BFU im Abschnitt «Konstruktionsprinzipien und technische Anforderungen» beschrieben.
Da es sich offenbar um einen Gewerbebetrieb handelt, müssen Sie zusätzlich die Bestimmungen gemäss Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (3. Abschnitt «Verkehrswege») beachten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Industrie, Gewerbe» im Thema «Flucht- und Rettungswege».