Der horizontale Fluchtweg einer Werkstatt führt über eine Drehtür ins Freie. Darf der Zugang zur Türe über drei Treppenstufen (total 40 cm) führen, um den Terrainunterschied auszugleichen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 bis 30 m hoch, im Kanton Bern

Gemäss den Brandschutzvorschriften sind die Treppenstufen nach Ihrem Beschrieb grundsätzlich möglich. Das Steigungsverhältnis muss nach den Regeln der Technik ausgeführt sein (ca. 63 cm). Dieses ist in der «Fachbroschüre Treppen» des BFU im Abschnitt «Konstruktionsprinzipien und technische Anforderungen» beschrieben.

Da es sich offenbar um einen Gewerbebetrieb handelt, müssen Sie zusätzlich die Bestimmungen gemäss Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (3. Abschnitt «Verkehrswege») beachten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Industrie, Gewerbe» im Thema «Flucht- und Rettungswege».

 

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert