Gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15, Artikel 2.4.6 al. e dürfen in Büro-, Gewerbe- und Industriebauten unabhängig der Personenbelegung Ausgänge mit einer Breite von 90 cm vorgesehen werden. Heisst das, dass bei einem über Treppen erschlossenen Restaurant mit einer Personenbelegung von 270 Personen drei Ausgänge von je 90 cm zulässig sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro-, Gewerbe- und Industriebauten

Nein, diese Interpretation ist so nicht zulässig. Der erwähnte Artikel bezieht sich auf eine grosse Anzahl Arbeitsplätze in grossflächigen Büro-/Gewerbebetrieben.

Türen in Fluchtwegen richtig auslegen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Notfall müssen Personen schnell aus einem Gebäude flüchten können. Dabei spielen Türen in Fluchtwegen eine wichtige Rolle. Sie müssen sich jederzeit einfach und schnell ohne Schlüssel oder andere Hilfsmittel öffnen lassen.