Ich möchte eine freistehende Fahrzeughalle für meinen landwirtschaftlichen Betrieb errichten. Wird der Brandschutzabstand von der Parzellengrenze oder von der Fassade des nebenstehenden Gebäudes gemessen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).

Ist ein öffentlicher Sammelcontainer für Altöl auf einer Holzpalette an einer Holzfassade aus Brandschutzsicht in Ordnung? Der Abstand zur Dachuntersicht – ebenfalls aus Holz – beträgt ca. 2 m. Ein Rauchverbot ist nicht ersichtlich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe gibt es an den Aufstellungsort für Sammelcontainer bis zu 25 Litern keine speziellen Anforderungen.

Wir möchten eine Fasssauna im Garten platzieren. Wir können dabei keinen Abstand von 4 m zum Nachbarsgrundstück einhalten. Wie können wir das Projekt dennoch umsetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Fasssauna; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Wenn Sie den Brandschutzabstand von 4 m nicht einhalten können, müssen Ersatzmassnahmen getroffen werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Ziff. 2.4), etwa durch feuerwiderstandsfähige Aussenwände.

Die Messweise der Schutzabstände wird wie folgt beschrieben: Die Abstände werden zwischen den Fassaden gemessen. Kragen Dachvorsprünge oder Bauteile mehr als 1 m aus, vergrössert sich der Abstand um das 1 m übersteigende Mass. Wie ist das zu interpretieren? Dazu ein Beispiel: Ich habe eine 10m langes Vordach für einen Autounterstand angebaut. Der Abstand von Dachkante des Vordachs zum nächsten Gebäude beträgt 8m. Demnach ist ein Abstand von 8m + (10m – 1m), also 17 m gefordert. Ist das richtig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Zürich

Ihre Überlegungen sind grundsätzlich korrekt. Vom offenen Unterstand kann maximal 1m «abgezogen» werden. Das ergibt für den Abstand zwischen der Dachkante des Unterstandes zum Nachbargebäude 9 m (8+1), für den Abstand der beiden Fassaden 17 m (10-1+8).

Wie nahe darf ich eine Feuerschale oder offener Holzgrill an ein Gebäude stellen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Die Brandschutzrichtlinien definieren keinen Mindestabstand. Es gilt, die allgemeine Sorgfaltspflicht wahrzunehmen (mehr dazu in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz) und alle Vorkehrungen zu treffen, damit für Gebäuden sowie Fahrzeuge keine Gefahr ausgeht.

Welche Anforderungen müssen Türen von Räumen erfüllen, in denen sich Transformatorenstationen befinden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir bringen Transformatorenstationen meist im Untergeschoss von Wohn- oder Geschäftsgebäuden unter. Die Türen zu diesen Räumen müssen gemäss unseren Angaben einen Feuerwiderstand von EI60 erfüllen und mit einem Türschliesser versehen sein. Stimmt das?

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Basel-Stadt

Die Brandschutzvorschriften definieren keine expliziten Anforderungen an Transformatorenstationen. Die Anforderungen ergeben sich darum auf Basis der Gebäudegeometrie, der Gebäudenutzung und dem Standort des Raumes (z. B. UG) gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte sowie aus den Anforderungen an die Räume zur Lagerung gefährlicher Stoffe (Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziff. 3 und 5).