Vom Heizraum in den Keller ist zudem eine Öffnung von 50 × 50 cm vorhanden. Muss diese mit Feuerwiderstand EI 30 verschlossen werden?
Objekt: Wohnhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Für eine Türe, die direkt ins Freie geht, ist kein Feuerwiderstand gefordert. Voraussetzung ist, dass die Brandschutzabstände zu benachbarten Gebäuden eingehalten sind.
Diese finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung «Wohnen» im Thema «Brandschutzabstände» (hier für Mehrfamilienhäuser bis 11 m hoch) oder in der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 2. Bis zu einer Leistung der Heizung von 70 kW darf die Türe nach innen aufgehen.
Die Öffnung muss verschlossen werden. Der Feuerwiderstand muss gleich sein wie derjenige der nutzungsbezogenen Brandabschnittsbildung, mindestens aber EI 30 (siehe Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen», Ziffer 3.2).