Wie gross muss der Gebäudeabstand zwischen einem Gebäude geringer Höhe (mit einer massiven Fassadenkonstruktion) und einem Gebäude mittlerer Höhe (mit einer brennbaren Fassade) sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Appenzell Innerrhoden

Zwischen einem Gebäude mit einer brennbaren Fassadenkonstruktion und einem Gebäude mit einer Fassadenkonstruktion aus Baustoffen RF1 muss ein Abstand von mindestens 7,5 m eingehalten werden.

Wir planen auf einem Grundstück, auf dem bereits ein Einfamilienhaus steht, ein weiteres Einfamilienhaus. Wie wird der minimale Gebäudeabstand definiert?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss den Brandschutzvorschriften muss jede Wohneinheit als eigener Brandabschnitt ausgebildet werden. Beim freistehenden Einfamilienhaus ist dies naturgemäss der Fall. Werden zwei EFH zusammengebaut (oder ohne ausreichende Schutzabstände gebaut), ist mindestens ein Brandabschnitt erforderlich.

Wie gross muss der Brandschutzabstand zwischen einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 11 m Gebäudehöhe (äusserste Schicht RF1, Aussenwandkonstruktion hat einen Feuerwiderstand von 30 Min) und einem bestehenden MFH in Holzbauweise (äusserste Schicht brennbar und kein Feuerwiderstand der Aussenwandkonstruktion) sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Luzern

In Ihrem Fall ist ein Brandschutzabstand von 7.5 m gefordert.

Ich möchte eine freistehende Fahrzeughalle für meinen landwirtschaftlichen Betrieb errichten. Wird der Brandschutzabstand von der Parzellengrenze oder von der Fassade des nebenstehenden Gebäudes gemessen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).

Ist ein öffentlicher Sammelcontainer für Altöl auf einer Holzpalette an einer Holzfassade aus Brandschutzsicht in Ordnung? Der Abstand zur Dachuntersicht – ebenfalls aus Holz – beträgt ca. 2 m. Ein Rauchverbot ist nicht ersichtlich.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe gibt es an den Aufstellungsort für Sammelcontainer bis zu 25 Litern keine speziellen Anforderungen.

Wir möchten eine Fasssauna im Garten platzieren. Wir können dabei keinen Abstand von 4 m zum Nachbarsgrundstück einhalten. Wie können wir das Projekt dennoch umsetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Fasssauna; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Wenn Sie den Brandschutzabstand von 4 m nicht einhalten können, müssen Ersatzmassnahmen getroffen werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Ziff. 2.4), etwa durch feuerwiderstandsfähige Aussenwände.