Wir planen auf einem Grundstück, auf dem bereits ein Einfamilienhaus steht, ein weiteres Einfamilienhaus. Wie wird der minimale Gebäudeabstand definiert?
Benötigt der Bau eines Carports einen Fachbericht Brandschutz zur Bewilligung durch einen Feueraufseher? Welche Grenz- und Gebäudeabstande sind mindestens einzuhalten?
Wie ist der minimale Brandschutzabstand zwischen einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus mit äusserster Schicht RF1 und einem zweigeschossigen Einfamilienhaus mit äusserster Schicht brennbar (Holzfassade) zu bestimmen?
Wie gross muss der Brandschutzabstand zwischen einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 11 m Gebäudehöhe (äusserste Schicht RF1, Aussenwandkonstruktion hat einen Feuerwiderstand von 30 Min) und einem bestehenden MFH in Holzbauweise (äusserste Schicht brennbar und kein Feuerwiderstand der Aussenwandkonstruktion) sein?
Wir möchten unsere Holzheizung ausserhalb des Gebäudes in einem Container platzieren. Ist dies möglich und wie hoch müsste der Kamin sein?
Ich möchte eine freistehende Fahrzeughalle für meinen landwirtschaftlichen Betrieb errichten. Wird der Brandschutzabstand von der Parzellengrenze oder von der Fassade des nebenstehenden Gebäudes gemessen?
Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).
Wie gross muss der Abstand eines Feuerfasses im Garten zum Gebäude – einem Mehrfamilienhaus – sein? Wird ab Fassade oder ab Balkon (aus Beton und Glas) gemessen?
Ist ein öffentlicher Sammelcontainer für Altöl auf einer Holzpalette an einer Holzfassade aus Brandschutzsicht in Ordnung? Der Abstand zur Dachuntersicht – ebenfalls aus Holz – beträgt ca. 2 m. Ein Rauchverbot ist nicht ersichtlich.
Gemäss der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe gibt es an den Aufstellungsort für Sammelcontainer bis zu 25 Litern keine speziellen Anforderungen.
Wir möchten eine Fasssauna im Garten platzieren. Wir können dabei keinen Abstand von 4 m zum Nachbarsgrundstück einhalten. Wie können wir das Projekt dennoch umsetzen?
Nutzung: Andere Nutzung: Fasssauna; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Wenn Sie den Brandschutzabstand von 4 m nicht einhalten können, müssen Ersatzmassnahmen getroffen werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Ziff. 2.4), etwa durch feuerwiderstandsfähige Aussenwände.