Die Situation: Ein Mehrfamilienhaus (bis 11 m) und ein Einfamilienhaus (11 bis 30 m) werden in Hanglage vertikal versetzt nebeneinander gebaut. Das Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses liegt auf gleicher Höhe wie das Untergeschoss des Einfamilienhauses. Beide haben massive Decken und Innenwände sowie eine nicht tragende, hinterlüftete Holzfassade. Geplant sind Satteldächer mit einer Tiefe von je 1,5 m. Reicht ein Gebäudeabstand von 8 m aus oder sind Ersatzmassnahmen notwendig?
Für Gebäude geringer Höhe (max. 11 m) resp. Einfamilienhäuser gelten die reduzierten Brandschutzabstände. Wenn die Fassaden beider Gebäude aus brennbaren Baustoffen bestehen, bedeutet dies einen minimalen Brandschutzabstand von 6 m. Bei Vordächern wird jeweils dasjenige Mass, das einen Meter übersteigt, dazugerechnet. Somit ergibt sich bei den vorliegenden Gebäuden ein minimaler Brandschutzabstand von 7 m (6 + 0,5 + 0,5 m). Folglich reichen 8 m aus und es werden keine Ersatzmassnahmen benötigt.