Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?
Ist eine Garage aus Holz mit Blockbohlen (28 mm) und einem Sektionaltor erlaubt oder müssen hier spezielle Brandschutzvorschriften beachtet werden?
An die Einstellhalle grenzt ein Nebenraum, der mit einem Garagentor mit Rollladen und einer Seitentüre erschlossen werden soll. Die Türen aus der Einstellhalle zu den Wohnhäusern sind als Brandschutztüren ausgeführt. Muss der Nebenraum, der sich quasi in der Einstellhalle befindet, einen Brandschutzstandard erfüllen?
Darf ich auf meinem Parkplatz in einer Einstellhalle mit 35 Parkplätzen statt eines Fahrzeugs einen Seecontainer aufstellen?
Darf ich auf meinem Parkplatz in einer Tiefgarage eine Motorradgarage aus Metall und/oder Blache aufstellen, um mein Motorrad vor Staub zu schützen?
Objekt: Einstellhalle Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Aargau
In den Brandschutzrichtlinien ist das Aufstellen von Motorradgaragen in Einstellräumen und Parkings nicht explizit geregelt. Soweit es sich um ein nicht öffentliches Parking handelt und die Motorradgarage nur für das Fahrzeug und nicht zur Lagerung von Material verwendet wird, spricht grundsätzlich nichts dagegen.