Objekt: Einstellhalle Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Aargau
In den Brandschutzrichtlinien ist das Aufstellen von Motorradgaragen in Einstellräumen und Parkings nicht explizit geregelt. Soweit es sich um ein nicht öffentliches Parking handelt und die Motorradgarage nur für das Fahrzeug und nicht zur Lagerung von Material verwendet wird, spricht grundsätzlich nichts dagegen. Ob eine solche Lösung in der konkreten Situation Ihres Parkings in Frage kommt, liegt jedoch im Ermessen der lokal zuständigen Brandschutzbehörde.