Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Wenn die gesamte Brandabschnittsfläche (Tiefgarage mit Hauswart-/Veloraum) weniger als 600 m2 beträgt, kann diese als Raum zum Einstellen von Motorfahrzeugen beurteilt werden (Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Ziffer 3.7.12).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Bürogebäude, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Ein Gang muss nicht zwingend die Anforderungen an einen horizontalen Fluchtweg erfüllen – auch nicht, wenn Personen im Ereignisfall darüber flüchten. Massgebend ist, wo der Gang liegt. Wenn er innerhalb der Nutzungseinheit liegt, wird er dieser zugeordnet und kann ohne Anforderung an einen horizontalen Fluchtweg ausgebildet werden. Es gelten dieselben Anforderungen an den Gang wie an die Nutzungseinheit.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Museum, 11 bis 30 m hoch
In welche Nutzung Ihr Museum nach den Brandschutzvorschriften eingeteilt wird, hängt von der Personenbelegung ab:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schulhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Brandschutztechnisch gibt es innerhalb einer Nutzungseinheit per definitionem keinen horizontalen Fluchtweg.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Ihre Annahme ist korrekt. Es reicht aus, wenn Fenster, Türen oder Tore im Brandfall geöffnet werden können.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Das Wartungsintervall von Löschgeräten richtet sich grundsätzlich nach den Herstellerangaben.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Hotel, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Wir gehen davon aus, dass mit dem «Fluchtweg» der Korridor zwischen den Zimmern und dem Treppenhaus gemeint ist. In diesem Fall handelt es sich um den horizontalen Fluchtweg. Gemäss der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke und Brandabschnitte», Ziffer 3.7.1, Tabelle 2, reicht ein Feuerwiderstand von EI 30 aus.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen pro Hausteil, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Die Türe abzuschliessen, ist nur zulässig, wenn die Fluchtwegfunktion trotzdem gewährleistet ist. Das heisst, die Türe muss sich ohne Schlüssel von innen öffnen lassen. Dazu muss ein Notausgangsverschluss nach SN EN 179 oder bei bestehenden Türen als Nachinstallation mindestens ein innenliegender Zylinderdrehknopf angebracht werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Antwort hängt von der Gebäudehöhe und der Nutzung ab.
Falls es sich um einen Fluchtweg im Raum handelt, also einen Weg von einer Dachterrasse zum Treppenhaus, ist keine Sicherheitsbeleuchtung gefordert, ausser die Terrasse ist für eine hohe Personenbelegung (>300 Personen) ausgelegt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Ein Eigenheim bietet Platz für zwei bis drei Wohnungen. Die Behörde erteilte die Baubewilligung für die Renovation mit einigen Auflagen, unter anderem an die Treppen. Sie forderte die Mindestbreite von 1,2 m.