Die Antwort hängt von der Gebäudehöhe und der Nutzung ab.
Falls es sich um einen Fluchtweg im Raum handelt, also einen Weg von einer Dachterrasse zum Treppenhaus, ist keine Sicherheitsbeleuchtung gefordert, ausser die Terrasse ist für eine hohe Personenbelegung (>300 Personen) ausgelegt.
Falls das Flachdach Teil des Fluchtwegs ist, der zu einem vertikalen Fluchtweg führt, gilt:
- Bei Industrie-, Gewerbe- und Bürogebäuden ist eine Sicherheitsbeleuchtung mit einer Leuchtstärke von mindestens 1 Lux erforderlich (siehe Brandschutzrichtlinie 17-15 «Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung 18-15 Löscheinrichtungen» , Anhang zu Ziffer 2.2.).
- Bei Wohngebäuden (ausser Hochhäusern und Parkings) ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben. Wir empfehlen jedoch auch dort eine Beleuchtung, da der Fluchtweg über ein Flachdach nicht alltäglich ist und ohne Gefahr begehbar sein sollte.