In unserer Liegenschaft wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die Verwaltung hat den Monteuren unseren Technikraum zur Verfügung gestellt. Sie verwenden darin ein Mikrowellengerät, laden Geräte wie Bohrmaschinen und lagern Kleider. Ist das aus Brandschutzsicht erlaubt, wenn die ganze elektrische Unterverteilung und Trinkwasserverteilung in diesem Raum ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Es kommt darauf an, ob sich in dem Raum auch die Heizzentrale befindet und wenn ja, welche Leistung die Heizung hat.

Wir wohnen in einem Haus mit 6 Einheiten und heizen mit einer Ölheizung von 77 kW. Der Öltank ist in einem separaten Raum untergebracht. Im Heizungsraum befindet neben der Heizung auch der Boiler für die gesamte Liegenschaft sowie die Hauptwasser-Verteilung und die Elektro-Zähler. Ein Eigentümer möchte nun im Heizungsraum einen Schrank aus Sperrholz, einen Home-Trainer und Gartenmöbel lagern. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bis zu einer Leistung von 70 kW darf ein Heizraum auch anderen Zwecken, z. B.  als Lagerraum, dienen. Liegt die Leistung darüber, ist dies nicht erlaubt.

Welche Gegenstände dürfen im Technikraum eines Mehrfamilienhauses gelagert werden, in dem eine Wärmepumpe, die Wasserverteilung und die Elektroverteilung untergebracht sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Soweit es sich um eine Wärmepumpe mit nicht brennbarem Kältemittel und elektrischem Antrieb handelt, kann diese in einem Raum beliebiger Bauart aufgestellt werden und es gibt keine Beschränkungen dessen, was im selben Raum untergebracht ist.

Dürfen Rasenmäher und drei Benzinkanister à 5 l im Technikraum mit Warmwasserboiler, Wasserenthärter und Gasheizung (separater Gasbehälter und Brenner) gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Freiburg

Soweit die Heizung, der Aufstellungsraum und die Gaslagerung korrekt ausgeführt und von den zuständigen Stellen geprüft und abgenommen wurden und die Leistung der Heizung weniger als 70kW beträgt, darf der Raum auch für andere Zwecke genutzt werden.

Dürfen in einem Heizungsraum (ca. 10m2) 16 sehr grosse Autoräder mit Pneus gelagert werden? Der Abstand zur Heizung beträgt höchstens 70 cm.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus

Wir gehen davon aus, dass der Heizungsraum vorschriftsgemäss ausgebaut ist und einen separaten Brandabschnitt bildet. Eine Erklärung, was ein Brandabschnitt ist, finden Sie auf der Informationsplattform «Heureka» im Glossar.

Ich arbeite in meiner Garage an Autos und Motorräder, die auch dort gelagert sind. Benzin, Reifen etc. hat es natürlich auch. Die Garage hat eine Grundfläche von ca. 60m2, ist 5 bis 6 m hoch und liegt zwischen zwei Einfamilienhäusern. Im Erdgeschoss befindet sich ein Garagentor und im Untergeschoss ist eine zusätzliche Türe. Das Gebäude ist aus Beton der Dachstuhl aus Holz gebaut. Darf ich im Erdgeschoss einen Holzofen einbauen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Garage, max 2 Stockwerke, Kanton Bern

Aufgrund Ihrer Beschreibung können wir die Frage nicht abschliessend beantworten und bitten Sie, sich an die zuständige Brandschutzbehörde ihrer Gemeinde zu wenden.

Folgende Anhaltspunkte können wir Ihnen geben: