Müssen zwei aneinandergebaute Altliegenschaften (Baujahr ca. 1813 ) zwei separate Brandmauern haben? Sind Fallstränge für Abwasser und Entlüftungsrohre durch die Brandmauer zulässig? Und gibt es PVC-Rohre, die brandhemmend sind oder der Brandverhaltensgruppe RF1 zugeordnet sind? Können bestehenden Rohre nachbehandelt werden, damit sie der Kategorie RF1 entsprechen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Wohnhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Grundsätzlich können Brandmauern ein- oder zweischalig ausgeführt werden. Massgebend ist, dass die Konstruktion den geforderten Feuerwiderstand aufweist.

Inwiefern hat die Polykarbonat-Eindeckung eines Gewächshauses Einfluss auf den Brandschutz bzw. wie gross muss die Entfernung einer Wärmeerzeugungsanlage mit Holzfeuerung zum Gewächshaus sein, damit sie den Richtlinien entspricht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewächshaus, bis 11 m hoch

Die Sicherheitsabstände von Feuerungsaggregaten, Abgasanlagen und Verbindungsrohren zu brennbaren Baustoffen wie Polykarbonat sind in der Leistungserklärung des Herstellers oder in der «VKF Technischen Auskunft» aufgeführt.

Muss die Schutzbahn unter einer Holzterrasse eine Brandschutzfunktion haben? Wenn ja, welche Widerstandsklassifikation ist nötig und welche Produkte sind anwendbar? Die Terrasse liegt auf einem Flachdach eines Wohngeschosses. Der Raum unter der Terrasse ist eine unbeheizte, offene Garage.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Zweifamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

An die Schutzbahn unter der Schalung werden als Teil des Gesamtaufbaus Anforderungen gestellt.

An das Treppenhaus im Erdgeschoss ist ein Kinderwagenraum angeschlossen. Der Raum bildet einen eigenen Brandabschnitt mit einer Brandschutztüre. Zur Lüftung wird der Raum an die Abluft des Untergeschosses gehängt. Die Frischluft soll über den Türschlitz am Boden des Türblattes vom Treppenhaus nachströmen. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Ein Spalt zwischen Türe und Türschwelle von höchstens 10 mm am Boden ist bei einer einfachen Brandschutztüre EI 30 erlaubt.

In einem dreistöckigen Wohnhaus sind mehrere Katzentürchen eingebaut: eines beim Ausgang vom Treppenhaus ins Freie und je eines in den Wohnungstüren. Gemäss Brandschutzauflagen müssen diese bei der Sanierung entfernt werden, da zu jeder Wohnung eine Brandschutztüre gefordert ist. Damit können die Tiere das Haus nicht mehr selbstständig verlassen oder betreten. Im Brandfall haben sie wegen der Brandabschlüsse keinen Fluchtweg. Gibt es zertifizierte Katzenklappen oder eine andere Lösung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Die Anforderung, dass der Brandabschluss auch als Fluchtweg für die Tiere funktionieren sollte, lässt sich nicht erfüllen. Die im Markt verfügbaren Lösungen sind durchwegs auf die Flucht von Personen und deren manuelle Fähigkeiten ausgelegt. Zertifizierte Katzenklappen sind uns keine bekannt.

Ich vermiete ein Zweifamilienhaus. Wir haben die alten Handfeuerlöscher in beiden Wohnungen ersetzt und den Mietern übergeben. Der eine Mieter stellt sich auf den Standpunkt, dass er diesen nicht auspacken und «installieren» muss, sondern dass der Vermieter dies tun müsse und auch den alten Feuerlöscher entsorgen müsse. Ist es zumutbar, dass der Mieter (ein rüstiger Mann) den Feuerlöscher selbst auswechselt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus

Aus Sicht des Brandschutzes können wir Ihnen keine verbindliche Antwort geben. Die Brandschutzvorschriften regeln lediglich, in welchen Objekten Handfeuerlöscher vorgeschrieben sind. In Wohnhäusern sind sie nicht gefordert, aber auf jeden Fall zu empfehlen.