Objekt: Wohnhaus
Aus Sicht des Brandschutzes können wir Ihnen keine verbindliche Antwort geben. Die Brandschutzvorschriften regeln lediglich, in welchen Objekten Handfeuerlöscher vorgeschrieben sind. In Wohnhäusern sind sie nicht gefordert, aber auf jeden Fall zu empfehlen.
Ihre Frage betrifft das Verhältnis von Mieter und Vermieter. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich an den Hauseigentümerverband zu wenden. Im HEV-Ratgeber finden Sie häufig gestellte Fragen und einen Kontakt für telefonische Beratungen.