Ich vermiete ein Zweifamilienhaus. Wir haben die alten Handfeuerlöscher in beiden Wohnungen ersetzt und den Mietern übergeben. Der eine Mieter stellt sich auf den Standpunkt, dass er diesen nicht auspacken und «installieren» muss, sondern dass der Vermieter dies tun müsse und auch den alten Feuerlöscher entsorgen müsse. Ist es zumutbar, dass der Mieter (ein rüstiger Mann) den Feuerlöscher selbst auswechselt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus

Aus Sicht des Brandschutzes können wir Ihnen keine verbindliche Antwort geben. Die Brandschutzvorschriften regeln lediglich, in welchen Objekten Handfeuerlöscher vorgeschrieben sind. In Wohnhäusern sind sie nicht gefordert, aber auf jeden Fall zu empfehlen.

Ihre Frage betrifft das Verhältnis von Mieter und Vermieter. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich an den Hauseigentümerverband zu wenden. Im HEV-Ratgeber finden Sie häufig gestellte Fragen und einen Kontakt für telefonische Beratungen.

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