Weniger Brandabschnitte, mehr Flexibilität

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Neue Vorschriften machen das Leben häufig komplizierter. Beim Brandschutz für Einfamilienhäuser gilt dies zum Glück nicht. Die neuen Brandschutzvorschriften (BSV 2015) gestalten den Bau für Sie einfacher und auch etwas günstiger.

Gebäudehöhe richtig messen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Als Gebäudehöhe gilt:

Steildach: Distanz vom höchsten Punkt der Dachkonstruktion, also vom Dachfirst, bis zum tiefsten Punkt des Terrains senkrecht unter dem First.

Gibt es Feuerschauen in Wohnbauten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nein. Wohn- und Landwirtschaftsbauten, Einstellhallen/Parking, Bürobauten sowie Gewerbe- und Industriegebäude unterliegen der so genannten Eigenkontrolle: Der Besitzer oder Betreiber ist für den Brandschutz und dessen Kontrolle verantwortlich.