Sind bei einer Gross-WG (15 Schlafzimmer, 4 Bäder, gemeinsamer Wohnraum und Küche, insgesamt 3 Geschosse) spezielle Brandschutzmassnahmen zu ergreifen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gross-WGs sind Wohnnutzungen. Es gelten dieselben Bestimmungen wie in Mehrfamilien- oder Einfamilienhäusern.

Insbesondere zu beachten sind die maximal erlaubte Fluchtweglänge von 35 m, das Freihalten der Fluchtwege und die Abschlüsse gegenüber dem Treppenhaus. Die Eingangstüren zu den Wohnungen müssen einen Feuerwiderstand von 30 Minuten gewährleisten.

Das gilt, wenn Personen ohne besondere Bedürfnisse in der WG wohnen. Sobald auch Menschen anwesend sind, die fremde Hilfe benötigen, liegt ein Sonderfall vor. Dann müssen spezielle Brandschutzmassnahmen ergriffen werden.

 

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2 Gedanken zu “Sind bei einer Gross-WG (15 Schlafzimmer, 4 Bäder, gemeinsamer Wohnraum und Küche, insgesamt 3 Geschosse) spezielle Brandschutzmassnahmen zu ergreifen?”

    1. Die Brandschutzvorschriften schliessen grundsätzlich nicht aus, dass die ganze WG als eine Nutzungseinheit betrachtet werden kann. Der Ausdehnung der einzelnen Geschosse sind in diesem Fall jedoch relativ enge Grenzen gesetzt, wenn der Fluchtweg offen über drei Geschosse führt und die maximale Gehdistanz von 35 m bis ins Freie einzuhalten ist.
      Eine abschliessende Beurteilung muss anhand der örtlichen Gegebenheiten und/oder der Pläne durch die zuständige Brandschutzbehörde erfolgen.

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