Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nein. Wohn- und Landwirtschaftsbauten, Einstellhallen/Parking, Bürobauten sowie Gewerbe- und Industriegebäude unterliegen der so genannten Eigenkontrolle: Der Besitzer oder Betreiber ist für den Brandschutz und dessen Kontrolle verantwortlich.