Lüftungsleitungen, die vertikale Fluchtwege durchqueren, müssen mit dem gleichen Feuerwiderstand bekleidet werden wie die nutzungsbezogene Brandabschnittbildung. Worauf bezieht sich die nutzungsbezogene Brandabschnittbildung? Auf brandabschnittbildende Wände oder auf vertikalen Fluchtwege?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Anforderungen an den Feuerwiderstandes von Lüftungsdämmungen hängen von der nutzungsbezogenen Brandabschnittsbildung ab.

Müssen bei einem Wohnhaus, in dem mehrere Wohnungen zu einem Lüftungsabschnitt zusammengefasst werden dürfen, die Lüftungsleitungen zwingend in einem feuerwiderstandsfähigen Schacht vertikal durchs Gebäude geführt werde?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Leitungen von haustechnischen Installationen, die über mehrere Geschosse geführt werden, müssen in brandabschnittbildenden Installationsschächten platziert werden.

In der VKF-FAQ 25-020 wird der Begriff «separater Raum» im Zusammenhang mit Lüftungszentralen definiert. Dabei ist erwähnt, dass weitere haustechnische Anlagen mit geringem Brandrisiko zulässig sind, unter anderem Elektroinstallationen. Welche Installationen sind zugelassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei der Kombination von technischen Anlagen lassen die Brandschutzvorschriften einen gewissen Interpretationsspielraum offen.

Wird bei einer Lüftungsanlage eines Wohnungsbau, zwischen Lüftungszentrale und Steigzone der Wohnungen Brandschutzklappen benötigt, wenn die Wohnungen als Lüftungsabschnitt zusammengefasst werden? Die Steigrohre sind aus Material RF1, der Steigschacht selbst ist nicht feuerfest.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Solange sich die durch die Steigzone verbundenen Wohnungen im selben Lüftungsabschnitt befinden, braucht es beim Ein- und Austritt keine Brandschutzklappen.