In Einfamilienhäusern müssen Küchenabluftleitungen grundsätzlich lediglich aus Baustoffen RF1 (dauerwärmebeständig), ausgeführt werden, z. B. Spirorohr aus Stahlblech. Sie sind nicht mit Brandschutzdämmungen oder dergleichen zu versehen und es sind keine Sicherheitsabstände definiert. Ob zusätzliche Massnahmen erforderlich sind, hängt vom verwendeten Produkt ab. Dazu müssten Sie die Herstellerangaben konsultieren.
Wir haben eine Kochinsel mit Muldenlüftung, deren Abluftleitung durch den Boden ins Untergeschoss führt und von dort ins Freie. Das nicht ummantelte Lüftungsrohr ist aus Aluminium, die Wanddurchführungen wurden um das Rohr mit Gips und Mörtel geschlossen und die Rohrverbindungen geklebt. Ist das VKF-konform?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB