Darf in einer Tiefgarage (608m2, für Eigentümer und Mieter) einen Bereich als Lagerraum abgetrennt werden (mit Trennwand und Türe)? Falls ja muss die Wand eine brandschutztechnische Funktion erfüllen?
Darf ein Brandschutzabschluss EI 30, selbstschliessend in eine Brandmauer eingebaut werden? Die Brandmauer steht zwischen zwei verschiedenen Parzellen. Der Durchbruch ist im Erdgeschoss.
Darf auf eine Gebäudeaufstockung mit einer brennbaren Fassade eine zweite Aufstockung erfolgen und wenn ja, wie gross muss der Abstand zwischen den Einheiten sein? Das Gebäude besitzt mehrere Eingänge.
Bei unserem Lift ist eine Schachttüre E30 gefordert, da der Lift in eine offene Produktionsküche mündet. Bieten Liftbauer solche Türen an oder muss diese bauseits erstellt werden?
Ich möchte eine freistehende Fahrzeughalle für meinen landwirtschaftlichen Betrieb errichten. Wird der Brandschutzabstand von der Parzellengrenze oder von der Fassade des nebenstehenden Gebäudes gemessen?
Nutzung: Gewerbe und Industrie Fahrzeughalle, Landwirtschaft; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Der Abstand wird zwischen den Fassaden gemessen (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 2.1).
Müssen bei einer Lagerfläche von 1’308 m2, die von zwei verschiedenen Parteien genutzt werden, Brandabschnitte gebildet werden? Eine Sprinkleranlage ist vorhanden.
Welche Anforderungen gelten in Industriegebäuden, wenn Räume von mehreren Parteien gemietet werden? a) Stimmt es, dass Lager- oder Produktionsräume von unterschiedlichen Mietern nicht als Nutzungseinheit zusammengefasst werden können? b) Müssen Nutzungseinheiten immer als Brandabschnitt voneinander abgetrennt werden?
Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 m bis 30 m hoch
Nutzungseinheiten und Brandabschnitte sind nicht gleichzusetzen. Einen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier. Die Nutzungseinheit definiert, ob Räume in Bezug auf die Fluchtwege zusammengefasst werden können. Die Brandabschnittsfläche definiert, wie Räume als einen Abschnitt zusammengefasst werden können in Bezug auf die Nutzung und die Brandgefährdung.
In Zuge der Renovierung einer bestehenden baulichen Anlage möchte der Bauherr in einer Werkstatt mit einer Stahlkonstruktion zwei zusätzliche begehbare Ebenen einbauen, die als Lager genutzt werden sollen. Die Gesamtgrundfläche beider Ebenen wäre kleiner als 50 % des darunter liegenden Luftraumes. Kann dieses noch als Galerie geltend gemacht werden oder spricht man dann schon über ein Zwischengeschoss, weil es zwei begehbare Ebenen sind? Die Rettungsweglänge (< 35 m) aus beiden Ebenen wäre in jedem Fall eingehalten.
Objekt: Gewerbe und Industrie, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m, Kanton Basel-Stadt
Gemäss Ihrer Beschreibung handelt es sich um Galerien (einen Beitrag zur Unterscheidung von Galerie und Raum finden Sie hier).
Müssen Rohrleitungen, die durch die oberste Decke direkt aufs Dach gehen, immer mit eine Brandabschottung ausgeführt werden?
Objekt: Gewerbe und Industrie, Hochhaus, Kanton Basel-Land
Gemäss Brandschutzrichtline 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Kap. 3.5., müssen Durchbrüche und Leitungsdurchführungen in brandabschnittsbildenden Bauteilen feuerwiderstandsfähig verschlossen werden.