Darf ich – um Fehlalarme zu vermeiden – die Brandmeldeanlage während einer Veranstaltung ausser Betrieb setzen? Rauchen und der Einsatz von Pyroeffekten wären verboten und instruiertes Sicherheitspersonal wäre im Einsatz.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Business und Events; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Es kommt darauf an, ob die Anlage von der zuständigen Brandschutzbehörde angeordnet wurde oder ob sie auf freiwilliger Basis in Betrieb ist.

Muss ein Brandmelder ein integriertes Alarmsystem haben, das einen eventuellen Defekt des Brandmelders auch an die Leitstelle übermittelt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzrichtlinie 20-15 Brandmeldeanlagen, Ziffer 3.4.1 besagt, dass Ausschaltungen und Störungsmeldungen der Brandmeldeanlage oder Übertragungsstrecke optisch und akustisch signalisiert werden müssen und selbsttätig an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden müssen. Mit einer auf die Verhältnisse angepasste Sicherheitsorganisation muss gewährleistet werden, dass gefährdete Personen alarmiert werden.

Bei einem Einzelrauchmelder ist es möglich, dass dieser lediglich für die Ansteuerung eines Elementes zuständig ist und nicht in einem Systemverbund steht. In diesem Fall sollte der Melder über eine Störungsanzeige verfügen.

Handelt es sich um eine freiwillige Anlage, die nicht auf die regionale Einsatzzentrale aufgeschaltet ist, kann von diesen Vorgaben abgewichen werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Anlage die Anforderungen erfüllt, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Hersteller und/oder mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde in Verbindung zu setzen.

In unserem Hochhaus gibt es zur Zeit Umbauten, bei denen im UG in diversen Räumen geschweisst wird. Die Brandmelder der Brandmeldeanlage werden dadurch während der Arbeiten über mehrere Tag und Nächte in den betreffenden Räumen abgeschaltet. Ist dieses Vorgehen in Ordnung? Müssten die entsprechenden Brandmelder nach Arbeitsschluss wieder zugeschaltet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Dieses Vorgehen ist grundsätzlich korrekt, sofern die Ausserbetriebsetzung der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr gemeldet wurde. Natürlich wäre es von Vorteil, wenn die ausgeschalteten Meldergruppen nach Arbeitsschluss wieder in Betrieb genommen würden.

Wir gestalten Einzel- und Zweierbüros in Grossraumbüros um. Welche Folgen hat diese Veränderung für das Notfall- und Evakuationskonzept und für die Brandschutzeinrichtungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Fragen:

  • Muss die Brandmeldeanlage angepasst werden?
  • Braucht es zusätzliche Brandschutztüren, um die Brandabschnittsflächen möglichst klein zu halten?
  • Müssen die Fluchtwege umgestaltet werden, insbesondere die Korridore und der Zugang für die Feuerwehr?
  • Wir möchten im Korridor Ablagen für Ordner und Archivdokumente schaffen. Damit würde der Korridor zur Nutzungsfläche. Wie wirkt sich das auf die Fluchtwege aus?

Objekt: Büro, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern