Objekt: Gewerbebetrieb, Kanton Bern
Gemäss der Richtlinie des Verbands Schweizerischer Errichter Sicherheitsanlagen (SES) sind Wartungsverträge zwingend. Die Richtlinie besagt, dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Brandmeldeanlagen durch eine Errichterfirma ausgeführt werden müssen, die von der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen (VKS) anerkannt ist sowie die VKS-Anerkennung für das jeweilige System erworben hat. Inhaltlich gibt es keine Vorschriften zum Vertrag, je nach Errichterfirma unterscheiden sie sich etwa im Prüfintervall und Umfang der Arbeiten.