Stimmt es, dass eine automatische Alarmierung der Feuerwehr erfolgt, sobald zwei Brandmelder gleichzeitig Alarm auslösen? Falls ja, gilt diese Regelung schweizweit?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich

Gemäss den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften und den SES-Richtlinien für Brandmeldeanlagen besteht keine solche Forderung. Grundsätzlich gelten bei Anwesenheit drei Minuten Quittierungs- und fünf Minuten Erkundungszeit.

Es gibt Systeme, bei denen beim Ansprechen eines zusätzlichen Melders direkt eine Fernalarmierung ausgelöst wird. Wir empfehlen Ihnen, mit der Errichterfirma der betreffenden Anlage abzuklären, welches System bei Ihnen vorhanden ist.

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