Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich
Gemäss den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften und den SES-Richtlinien für Brandmeldeanlagen besteht keine solche Forderung. Grundsätzlich gelten bei Anwesenheit drei Minuten Quittierungs- und fünf Minuten Erkundungszeit.
Es gibt Systeme, bei denen beim Ansprechen eines zusätzlichen Melders direkt eine Fernalarmierung ausgelöst wird. Wir empfehlen Ihnen, mit der Errichterfirma der betreffenden Anlage abzuklären, welches System bei Ihnen vorhanden ist.