Wo muss der Rauchmelder bei einem Giebeldach montiert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Rauch steigt mit der Wärme nach oben. Rauchmelder dürfen deshalb nie an die Wand, sondern müssen immer an die Decke montiert werden.

Bei einem Giebeldach wird der Rauchmelder nicht direkt am obersten Punkt angebracht. Denn bei einem Brand kann sich in der Deckenspitze ein Wärmepolster bilden, das den Rauch aufhält.

Wo der Rauchmelder montiert wird, hängt von der Dachschräge ab:

  • bis zu 20 Grad: Der Rauchmelder wird um 20 bis 50 cm vom Dachspitz abgehängt. Der Melder darf seitlich versetzt und direkt an die Decke resp. an das Dach montiert werden.
  • über 20 Grad: Der Rauchmelder wird waagerecht und um 20 bis 50 cm abgehängt montiert.

Eine Skizze zu den beiden Varianten finden Sie im Beitrag «Rauchwarnmelder richtig anbringen» im Hausinfo.

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