Sogenannte Raum-über-Raum-Fluchtwege sind dort möglich, wo Räume zu Nutzungseinheiten zusammengefasst werden können (siehe Brandschutzrichtline 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Welche Anforderungen gelten an die Brandabschnittsbildung beim vertikalen Fluchtweg, wenn im Untergeschoss REI 60/RF1 und ab Erdgeschoss REI 30/RF1 gefordert ist? Können im vertikalen Fluchtweg unterschiedliche Anforderungen vorhanden sein oder muss auf die höchste Anforderung erhöht werden? Die gleichen Fragen ergeben sich bei Installations- und Liftschächten, die vom Untergeschoss ins Obergeschoss führen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir gestalten Einzel- und Zweierbüros in Grossraumbüros um. Welche Folgen hat diese Veränderung für das Notfall- und Evakuationskonzept und für die Brandschutzeinrichtungen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Fragen:
- Muss die Brandmeldeanlage angepasst werden?
- Braucht es zusätzliche Brandschutztüren, um die Brandabschnittsflächen möglichst klein zu halten?
- Müssen die Fluchtwege umgestaltet werden, insbesondere die Korridore und der Zugang für die Feuerwehr?
- Wir möchten im Korridor Ablagen für Ordner und Archivdokumente schaffen. Damit würde der Korridor zur Nutzungsfläche. Wie wirkt sich das auf die Fluchtwege aus?
Objekt: Büro, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Nutzung, Nutzungseinheit und Brandabschnitt
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Was ist zu tun, wenn während eines Umbaus, z.B. eines Wohnheims oder Spitals, eine der zwei geforderten vertikalen Fluchtmöglichkeiten und die Unterteilung in zwei Brandabschnitte pro Geschoss entfallen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB