Sogenannte Raum-über-Raum-Fluchtwege sind dort möglich, wo Räume zu Nutzungseinheiten zusammengefasst werden können (siehe Brandschutzrichtline 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3). Dies ist möglich in den Nutzungen Wohnen (keine Begrenzung der Anzahl Räume) sowie Büro, Gewerbe/Industrie und Schulen (jeweils über 1 angrenzenden Raum). Auf der Brandschutzplattform Heureka finden Sie unter der jeweiligen Nutzung Erklärungen dazu, hier z.B. für Mehrfamilienhäuser.
Muss ein Brandabschnitt zwingend an einen horizontalen oder vertikalen Fluchtweg grenzen? Oder ist unter gewissen Umständen die Flucht über angrenzende Räume möglich?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB