Was ist zu tun, wenn während eines Umbaus, z.B. eines Wohnheims oder Spitals, eine der zwei geforderten vertikalen Fluchtmöglichkeiten und die Unterteilung in zwei Brandabschnitte pro Geschoss entfallen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Auch bei der Unterteilung in zwei Brandabschnitte ist die Situation vor Ort entscheidend. Je nach Fall kann verlangt werden, dass der bestehende Bereich in zwei Brandabschnitte unterteilt wird.

In jedem Fall gilt: Die Sicherheit muss mit organisatorischen Brandschutzmassnahmen gewährleistet werden.

Das heisst:

  • Für die Beurteilung der Situation ist gemäss Qualitätssicherungsstufe eine externe Brandschutzfachperson beizuziehen.
  • Für die verschiedenen Bauphasen müssen Fluchtweg- und Evakuierungskonzepte in Zusammenarbeit mit einer externen Brandschutzfachperson erstellt und umgesetzt werden.
  • Das Personal ist zu informieren und auf das Verhalten im Brandfall zu instruieren, insbesondere für den Fall einer Evakuierung.
  • Die Einsatzkräfte (Feuerwehr) müssen über die aktuelle, bauliche Situationen informiert werden. Je nach Umfang ist das Interventionskonzept vorübergehend anzupassen.

 

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