Bei einem Bauprojekt übernimmt die Bauherrschaft die Bauleitung selbst. Kann sie auch die Rolle des Qualitätssicherungsverantwortlichen übernehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton St. Gallen

Grundsätzlich spricht da nichts dagegen. Insbesondere, wenn es sich um ein Einfamilienhaus und damit Qualitätssicherungsstufe (QSS) 1 handelt und die Bauherrschaft mit der Materie vertraut ist.

Für die Ausbildung zum Brandschutzfachmann braucht es neben einer Berufslehre zwei oder fünf Jahre Berufserfahrung im baulichen Umfeld. Was ist genau darunter zu verstehen? Muss die Erfahrung in der Planung Brandschutz nachgewiesen werden oder kann das auch in der Architektur sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für die Zulassung an die eidgenössische Berufsprüfung zum Brandschutzfachmann mit Fachausweis brauchen Interessenten auf jeden Fall einen beruflichen Abschluss auf Niveau EFZ.

Die Gemeinde hat uns die Ausführung von Unterhaltsarbeiten bewilligt. In der Bewilligung wird erwähnt, dass wir die Brandschutzvorschriften einhalten müssen. Was ist darunter zu verstehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Verkaufslokal im Erdgeschoss, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Die aktuellen Schweizer Brandschutzvorschriften stehen auf der Website der VKF (Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen) zur Verfügung.

Betreuung und Beherbergung: In welche Kategorie gehört Ihr Betrieb? Wer ist für den Brandschutz zuständig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gebäude, in denen dauernd oder vorübergehend Personen übernachten, gelten als Beherbergungsbetriebe. Je nach Art der Betreuung und der Anzahl Schlafplätze bzw. Personen werden drei Kategorien [a], [b] und [c] unterschieden. Hier finden Sie die Kriterien für die Einteilung der Betriebe im Kanton Bern.

Braucht es bei einem kleinen Umbau neue Brandschutzpläne für das gesamte Gebäude?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ich plane in einer Gewerbeliegenschaft einen kleineren Umbau (eine neue Wand). Dies ist sehr wahrscheinlich baubewilligungspflichtig. Die letzten Brandschutzpläne sind schon älteren Datums. Eine Umnutzung findet nicht statt. Muss ich jetzt für das ganze Gebäude die neuen Brandschutzvorschriften einhalten und damit einen Brandschutzplan für das ganze Gebäude machen?

Nutzung: Gewerbe/Industrie