Ich bin Schreiner und baue in unserem Haus eine Dachwohnung ein. Brandschutzplan und Brandschutznachweis habe ich von einem Experten erstellen lassen. Die Baubewilligung sieht eine Qualitätssicherung QSS 1 gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» vor – darf ich diese Aufgabe selbst ausüben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei Gebäuden, die unter QSS 1 fallen, sind die Anforderungen an den Brandschutz gering (vgl. Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz Ziffer 5.1 ff).