Insbesondere in grossen und komplexen Gebäuden mit intensivem Personenverkehr oder grosser Personenansammlung ist es unerlässlich, dass Feuerwehr und Rettungsdienste im Ernstfall rasch helfen können. Dazu müssen die Feuerwehren frühzeitig in das Baubewilligungsverfahren miteinbezogen werden.
Mit dem Brandschutzmerkblatt «Einbezug der Feuerwehr im Baubewilligungsverfahren» schafft die Gebäudeversicherung Bern (GVB) erstmals eine Grundlage für diesen Prozess.
Das Merkblatt regelt, welche Rolle die Ortsfeuerwehr im Baubewilligungsverfahren übernimmt und erklärt, welche Anforderungen der Bauherr zu berücksichtigen hat. Es ist im Kanton Bern verbindlich, dient aber auch in anderen Kantonen als Hilfestellung.