Für die Ausbildung zum Brandschutzfachmann braucht es neben einer Berufslehre zwei oder fünf Jahre Berufserfahrung im baulichen Umfeld. Was ist genau darunter zu verstehen? Muss die Erfahrung in der Planung Brandschutz nachgewiesen werden oder kann das auch in der Architektur sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Für die Zulassung an die eidgenössische Berufsprüfung zum Brandschutzfachmann mit Fachausweis brauchen Interessenten auf jeden Fall einen beruflichen Abschluss auf Niveau EFZ. Zusätzlich ist Berufserfahrung gefordert:

  • 5 Jahre berufliche Erfahrung (d.h. ohne die Berufslehre) im baulichen Umfeld. Hier werden alle Planungs- und Ausführungsarbeiten im baulichen Umfeld angerechnet, nicht nur Tätigkeiten im Brandschutz.

oder

  • 2 Jahre berufliche Erfahrung im baulichen Umfeld, wenn nachgewiesen wird, dass bereits 2 Projekte als QS-Verantwortlicher auf QS-Stufe 1 geleitet wurden.

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