Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Insbesondere in grossen und komplexen Gebäuden mit intensivem Personenverkehr oder grosser Personenansammlung ist es unerlässlich, dass Feuerwehr und Rettungsdienste im Ernstfall rasch helfen können. Dazu müssen die Feuerwehren frühzeitig in das Baubewilligungsverfahren miteinbezogen werden.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Ich plane in einer Gewerbeliegenschaft einen kleineren Umbau (eine neue Wand). Dies ist sehr wahrscheinlich baubewilligungspflichtig. Die letzten Brandschutzpläne sind schon älteren Datums. Eine Umnutzung findet nicht statt. Muss ich jetzt für das ganze Gebäude die neuen Brandschutzvorschriften einhalten und damit einen Brandschutzplan für das ganze Gebäude machen?
Nutzung: Gewerbe/Industrie


Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Massgebend für die Umsetzung ist das Datum der Baubewilligung bzw. juristisch gesehen deren Rechtskraft. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) legt die Auflagen für Gewerbe- und Industriebauten, Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe sowie Gebäude mit grosser Personenbelegung (Warenhäuser, Schulen, Heime, Spitäler, Theater, Kinos, grosse Bürobauten) fest. 
