Wer ist zuständig für den Brandschutz bei Neubauten, Umbauten oder Erweiterungen von Gebäuden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) legt die Auflagen für Gewerbe- und Industriebauten, Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe sowie Gebäude mit grosser Personenbelegung (Warenhäuser, Schulen, Heime, Spitäler, Theater, Kinos, grosse Bürobauten) fest.

Weiter ist die GVB zuständig für Hochhäuser, Einstellhallen über 50 Plätze und für Bauten, in denen gefährliche Waren oder Flüssigkeiten gelagert werden.

Für alle übrigen Gebäude, also vor allem Wohn- und Landwirtschaftsgebäude, ist der Feueraufseher der Gemeinde zuständig. Den Feueraufseher Ihrer Gemeinde finden Sie hier.

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert