Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wie viele Personen sich in einem Zelt aufhalten dürfen, hängt von der Anzahl und Breite der Ausgänge ab:
- 1 Ausgang, 90 cm breit: bis 50 Personen
- 2 Ausgänge, je 90 cm breit: 51 bis 100 Personen
- 3 Ausgänge, je 90 cm breit oder 2 Ausgänge, 1,20 m und 90 cm breit: 101 bis 200 Personen
- Bei einer Belegung mit mehr als 200 Personen muss jeder Ausgang mindestens 1,2 m breit sein. Die notwendige Breite der Fluchtwege wird mit einem Faktor berechnet: 60 cm pro 100 Personen.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den Brandschutzmerkblättern «Veranstaltungen sicher durchführen» der GVB und «Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen» der VKF.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Eine Rampe ist im Sinne der Brandschutzvorschriften grundsätzlich weder ein horizontaler noch ein vertikaler Fluchtweg.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Diese Frage können wir nicht abschliessend beantworten. Die Brandschutzvorschriften gelten für Gebäude.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Vereinslokal, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Die Anforderungen an die Anzahl und Breite von Ausgängen bezieht sich nur auf einzelne Räume (Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.6). 

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Die maximale Personenbelegung pro Raum richtet sich nach der Anzahl und der Breite der vorhandenen Ausgänge und Fluchtwege.


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Die Situation: Wir haben die Möglichkeit, die Ausgänge zu verbreitern. Somit hätten wir zwei Ausgänge (1.7m und 1.4m breit) zu zwei verschiedenen Treppenhäusern. Das eine Treppenhaus hat eine Breite von 1.5 m. Bei zwei von fünf Zwischenböden der Treppe verringert sich das Mass auf 1.25 m. Das zweite Treppenhaus hat eine Breite von 1.37 Meter. Im EG befinden sich pro Treppenhaus je zwei Ausgänge ins Freie.
Objekt: Mehrzweckgebäude, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Die minimale Fluchtwegbreite resp. die Breite der Ausgänge wird bei einer Personenbelegung von mehr als 200 mit einem Faktor berechnet:

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Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau
Für eine Belegung von 50 bis 200 Personen sind zwei Ausgänge erforderlich, wobei der eine mindestens 0,90 m und der andere mindestens 1,20 m breit sein müssen. 

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Objekt: Konzertraum/Mehrzweckhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich
Die Anforderung, dass die Stühle fixiert werden müssen, ergibt sich nicht aus der Anzahl vorhandener Stühle, sondern aus der Grösse des Raums bzw. der Tatsache, dass sich potenziell 300 Personen in dem Raum befinden können.

