Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir möchten die Notausgänge aus der Tiefgarage im 1. UG mit Gittertüren für die Garagendurchlüftung zu nutzen. Eine der beiden Türen führt in einen 8 m langen Korridor und dann zu einer Aussentreppe ins Freie. Gilt diese Tür bereits als «sicherer Ort im Freien», da es danach keine Hindernisse mehr gibt und der Korridor aus Beton besteht? Oder ist der Korridor ein vertikaler Fluchtweg und bedarf einer Türe EI30?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einem 6-geschossigen Wohnhaus mit über 20 Wohnungen führen die Wohnungseingangstüren ohne Schwelle direkt in den vertikalen Fluchtweg, das einzige Treppenhaus im Gebäude. Müssen die Wohnungseingangstüren in EI30 S200 (rauchdicht) ausgeführt werden, oder reicht EI30 ohne Rauchdichteanforderung? Ist eine Schwelle von 2 cm erforderlich?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Wir möchten im Laubengang unseres Mehrfamilienhauses eine schwenkbare Gittertüre zur Treppe hin anbringen, für die Sicherheit von Kleinkindern. Die 90 cm hohe Türe ist nicht fix geschlossen und liesse sich im Brandfall in beide Richtungen öffnen. Ist dies erlaubt?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Muss bei einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen die Hauseingangstür nach aussen öffnen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Aargau
Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern müssen erst dann zwingend in Fluchtrichtung öffnen, wenn sich im Haus mehr als zehn Wohnungen befinden (vgl. Brandschutzrichtlinie Flucht- und Rettungswege Art. 3.2.3.).
Hat die Verbindungstüre zwischen einer ebenerdigen Garage eines Einfamilienhauses zum Wohnbereich spezielle Brandschutzanforderungen zu erfüllen? Falls ja, wenn die Türe nicht VKF zertifiziert ist braucht es besondere Nachweise dafür?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einem mehrstöckigen Mehrfamilienhaus sind keine Brandschutztüren vorhanden. Müssen diese ersetzt werden oder können die bestehenden Türen belassen werden, weil sie damals beim Bau so bewilligt wurden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In einem Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1900 sollen die Eingangstüre und eine Wohnungstüre ersetzt werden. Es handelt sich um ein Gebäude aus Stein mit einem Treppenhaus aus Holz. Die heutigen Brandschutzanforderungen sind kaum erfüllt. Darf ich die Türen ersetzen, ohne weitere Brandschutzmassnahmen umzusetzen?
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