Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Neue Vorschriften machen das Leben häufig komplizierter. Beim Brandschutz für Einfamilienhäuser gilt dies zum Glück nicht. Die neuen Brandschutzvorschriften (BSV 2015) gestalten den Bau für Sie einfacher und auch etwas günstiger.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In Wohnbauten gilt ab Januar 2015: Handfeuerlöscher oder Wasserlöschposten sind nicht mehr vorgeschrieben, aber auf jeden Fall zu empfehlen.