Nutzung, Nutzungseinheit und Brandabschnitt

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Welche Brandschutzmassnahmen gefordert sind, hängt unter anderem von der Nutzung des Gebäudes ab. Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 wurde zusätzlich der Begriff der Nutzungseinheit eingeführt. Wann ist welcher Begriff massgebend? Eine Übersicht.

Erleichterungen im Holzbau

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ein wichtiges Ziel der Brandschutzvorschriften BSV 2015 war eine Liberalisierung beim baulichen Brandschutz. Bauherren, Architekten und Planer sollten in der Umsetzung freier werden – der hohe Sicherheitsstandard wurde aber beibehalten. Dies bringt insbesondere im Holzbau Erleichterungen.

Alternativkonzepte für individuelle Lösungen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei einem Alternativkonzept werden anstatt der Brandschutzmassnahmen, die in den Vorschriften festgehalten sind, andere – eben alternative – Lösungen umgesetzt. Die Schutzziele müssen damit in derselben Qualität erreicht werden. Dafür muss die Bauherrschaft einen Nachweis erbringen.

Weniger Brandabschnitte, mehr Flexibilität

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Neue Vorschriften machen das Leben häufig komplizierter. Beim Brandschutz für Einfamilienhäuser gilt dies zum Glück nicht. Die neuen Brandschutzvorschriften (BSV 2015) gestalten den Bau für Sie einfacher und auch etwas günstiger.