Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 werden die Brandschutzmassnahmen nicht mehr aufgrund der Anzahl Geschosse, sondern aufgrund der Gebäudehöhe festgelegt. Die Einstufung der Gebäudehöhen orientiert sich an den Möglichkeiten der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung, Nutzungseinheit und Brandabschnitt
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Normgerechte Heizräume: Wärme ohne Brandgefahren
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Erleichterungen im Holzbau
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
BSV, Merkblatt, Arbeitshilfen & Co. – was ist wo verbindlich?
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Alternativkonzepte für individuelle Lösungen
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Abzugsklappe im Liftschacht nicht mehr zwingend notwendig
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Weniger Brandabschnitte, mehr Flexibilität
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Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?
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