Lüftungsdämmungen – Vollzug im Kanton Bern

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Seit 1. Januar 2017 anerkennt die VKF bei Lüftungsleitungen nur noch Brandschutzsystembekleidungen mit einer umfassenden Prüfung nach SN EN 1366-1 für die geforderte Feuerwiderstandsdauer. Zudem muss ein Klassifizierungsbericht nach SN EN 13501-2 vorliegen.

Schaltgerätekombinationen in Fluchtwegen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Eine Schaltgerätekombination (SK) teilt die Energieeinspeisung eines Gebäudes in verschiedene Stromkreise. Sie umfasst die Schaltgeräte und alle Bauteile zum Steuern, Regeln oder Messen des Stroms. Wird eine SK in einem Fluchtweg installiert, gelten besondere Brandschutzanforderungen. Die Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Bern haben die Bestimmungen für den Kanton Bern präzisiert.

Brandmauern und ihr Feuerwiderstand

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Brandmauern sind nicht zu verwechseln mit brandabschnittsbildenden Wänden oder Decken. Diese sorgen lediglich dafür, dass ein Brand nicht in benachbarte Brandabschnitte übergreift. Die Anforderungen an eine Brandmauer sind höher: Sie muss auch dann stehen bleiben, wenn das Gebäude auf einer Seite der Mauer einbricht.

Betreuung und Beherbergung: In welche Kategorie gehört Ihr Betrieb? Wer ist für den Brandschutz zuständig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gebäude, in denen dauernd oder vorübergehend Personen übernachten, gelten als Beherbergungsbetriebe. Je nach Art der Betreuung und der Anzahl Schlafplätze bzw. Personen werden drei Kategorien [a], [b] und [c] unterschieden. Hier finden Sie die Kriterien für die Einteilung der Betriebe im Kanton Bern.

Wann ist das Brandrisiko klein und wann gross?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In den Brandschutzvorschriften kommt der Begriff „Brandrisiko“ immer wieder vor. So kann z. B. der Aufstellungsraum einer Pelletheizung bei einem geringen Brandrisiko auch für andere Zwecke genutzt werden. Oder ein erhöhtes Brandrisiko kann dazu führen, dass ein Gebäude in eine höhere QS-Stufe eingeteilt wird.

Leitfaden «Einsatzpläne für Ereignisdienste»

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei einem Brand oder einem Störfall müssen die Blaulichtorganisationen, z.B. Feuerwehren, Polizei oder Sanität, schnell reagieren. Dazu brauchen sie raschen Zugang zu Informationen. Bei besonderen Objekten sind die Ereignisdienste deshalb auf Einsatzpläne angewiesen. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) bietet Verantwortlichen im Kanton Bern einen Leitfaden, um die Beteiligten bei der Erarbeitung der Einsatzpläne zu unterstützen. Er kann aber auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.

Nutzung, Nutzungseinheit und Brandabschnitt

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Welche Brandschutzmassnahmen gefordert sind, hängt unter anderem von der Nutzung des Gebäudes ab. Mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 wurde zusätzlich der Begriff der Nutzungseinheit eingeführt. Wann ist welcher Begriff massgebend? Eine Übersicht.