Betreuung und Beherbergung: In welche Kategorie gehört Ihr Betrieb? Wer ist für den Brandschutz zuständig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gebäude, in denen dauernd oder vorübergehend Personen übernachten, gelten als Beherbergungsbetriebe. Je nach Art der Betreuung und der Anzahl Schlafplätze bzw. Personen werden drei Kategorien [a], [b] und [c] unterschieden. Hier finden Sie die Kriterien für die Einteilung der Betriebe im Kanton Bern.