Brandmauern sind nicht zu verwechseln mit brandabschnittsbildenden Wänden oder Decken. Diese sorgen lediglich dafür, dass ein Brand nicht in benachbarte Brandabschnitte übergreift. Die Anforderungen an eine Brandmauer sind höher: Sie muss auch dann stehen bleiben, wenn das Gebäude auf einer Seite der Mauer einbricht.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
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Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Normgerechte Heizräume: Wärme ohne Brandgefahren
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Weniger Brandabschnitte, mehr Flexibilität
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Feuerlöscher im Haus – ja oder nein?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB