Wir haben vor, in einer ca. 50 m tiefen, gesicherten Felshöhle Kunstveranstaltungen durchzuführen. Es gibt zwei ca. 10 m breite und 10 m hohe Öffnungen ins Freie. Müssen in diesem Fall Fluchtwegdistanzen eingehalten werden oder gilt eine Höhle bereits als «das Freie»?
Wir haben zwei Räume mit 90 cm breiten Türen, die in denselben Korridor führen. Dieser ist durch eine Türe (ca. 1.20 m breit) mit dem Treppenhaus verbunden. Wie viele Personen sind pro Raum zulässig?
Objekt: Vereinslokal, Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Die Anforderungen an die Anzahl und Breite von Ausgängen bezieht sich nur auf einzelne Räume (Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege Ziff. 2.4.6).
Ich möchte die maximale Personenbelegung für unseren Jugendtreff bestimmen. Der Treff ist auf 4 Stockwerke verteilt. Das UG ist 43 m2 gross, das EG 11.5 m2, das 1. OG 320 m2 und das 2. OG ist 44.4 m2 gross. Habe ich dies richtig verstanden, dass sich pro Quadratmeter zwei Personen im Treff aufhalten können? Was gibt es noch zu beachten?
Wir haben im 3. Stock einen Eventraum. Dieser darf momentan mit 200 Personen belegt werden. Wir möchten dies auf 300 Personen erhöhen. Reicht unsere Planung dafür aus?
Die Situation: Wir haben die Möglichkeit, die Ausgänge zu verbreitern. Somit hätten wir zwei Ausgänge (1.7m und 1.4m breit) zu zwei verschiedenen Treppenhäusern. Das eine Treppenhaus hat eine Breite von 1.5 m. Bei zwei von fünf Zwischenböden der Treppe verringert sich das Mass auf 1.25 m. Das zweite Treppenhaus hat eine Breite von 1.37 Meter. Im EG befinden sich pro Treppenhaus je zwei Ausgänge ins Freie.
Objekt: Mehrzweckgebäude, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Die minimale Fluchtwegbreite resp. die Breite der Ausgänge wird bei einer Personenbelegung von mehr als 200 mit einem Faktor berechnet: