Gibt es bei Türen im Brandabschnitt die Anforderung, dass das Schloss mit einer Zusatzfalle ausgerüstet werden muss?
Muss bei einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen die Hauseingangstür nach aussen öffnen?
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Aargau
Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern müssen erst dann zwingend in Fluchtrichtung öffnen, wenn sich im Haus mehr als zehn Wohnungen befinden (vgl. Brandschutzrichtlinie Flucht- und Rettungswege Art. 3.2.3.).
Hat die Verbindungstüre zwischen einer ebenerdigen Garage eines Einfamilienhauses zum Wohnbereich spezielle Brandschutzanforderungen zu erfüllen? Falls ja, wenn die Türe nicht VKF zertifiziert ist braucht es besondere Nachweise dafür?
In unserem Haus können die Türen ins Treppenhaus nur mit dem Hausschlüssel geöffnet werden. Wer keinen Schlüssel hat, gelangt nur über die Garage oder die Haupteingangstür rein und raus. Entspricht das den Vorschriften?
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Graubünden
In Fluchtwegen müssen Türen mit Schliess-Systemen nach SN EN 179 eingesetzt werden, also solchen, die sich in Fluchtrichtung mechanisch über einen Drücker (ohne Schlüssel) betätigten lassen.
Aufgrund der engen baulichen Situation kann die Fluchttür nicht 90 Grad geöffnet werden, sondern nur um ca. 85 Grad. Wie wird in diesem Fall die lichte Durchgangsbreite gemessen?
Objekt: Wohn- und Gewerbehaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Auf der Infoplattform «Heureka» finden Sie im Glossar eine Skizze zur lichten Durchgangsbreite.
In einem mehrstöckigen Mehrfamilienhaus sind keine Brandschutztüren vorhanden. Müssen diese ersetzt werden oder können die bestehenden Türen belassen werden, weil sie damals beim Bau so bewilligt wurden?
Wir haben einen Schlüssel unserer Wohnungstür verloren und müssen nun den Zylinder ersetzen. Wir möchten einen Zylinderdrehknopf, damit die Tür im Brandfall immer geöffnet werden kann. Die Verwaltung will das aber nicht. Gibt es Vorschriften oder Studien, die uns helfen könnten, die Verwaltung zu überzeugen?
In unserer Liegenschaft werden Brandschutztüren aus Bequemlichkeit meist verkeilt. Ich bin der Meinung, dass diese geschlossen sein müssen, finde jedoch die entsprechende gesetzliche Grundlage nicht. Versicherungen drohen jedoch bei offenen Brandschutztüren mit Kürzungen im Schadensfall. Ist dies rechtens?
Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton St. Gallen
Brandschutztüren müssen in der Regel geschlossen bleiben. Dies ist in der Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Kapitel 3.4, Absatz 1 festgehalten: «In brandabschnittsbildenden Bauteilen sind Durchgänge und andere Öffnungen mit feuerwiderstandsfähigen Brandschutzabschlüssen abzuschliessen.»