Ein Lüftungsaggregat, welches mehrere Lüftungsabschnitten versorgt, muss in einem separaten Raum mit einem Feuerwiderstand von mindestens EI 30 aufgestellt werden. Dürfen mehrere Lüftungsgeräte, welche jeweils einen Lüftungsabschnitt (keine gewerbliche Küche) versorgen alle zusammen in einem beliebigen Raum aufgestellt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Der Grundsatz lautet, dass Technikräume als separate Brandabschnitte auszubilden sind.

Wird bei einer Lüftungsanlage eines Wohnungsbau, zwischen Lüftungszentrale und Steigzone der Wohnungen Brandschutzklappen benötigt, wenn die Wohnungen als Lüftungsabschnitt zusammengefasst werden? Die Steigrohre sind aus Material RF1, der Steigschacht selbst ist nicht feuerfest.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Solange sich die durch die Steigzone verbundenen Wohnungen im selben Lüftungsabschnitt befinden, braucht es beim Ein- und Austritt keine Brandschutzklappen.

Wir haben in einem Schacht Lüftungsleitungen. Bei Schachtein- und austritt ist ja die Abschottung nach Herstellerangaben erforderlich – z.B. mit Kragen und Winkel. Wie ist es bei den Geschossdecken im Schacht – ist da ein Weichschott zulässig oder muss hier auch eine Brandschutzdurchführung erfolgen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Pflegeheim; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Aargau

Aussparungen für die Durchführung von Leitungen bei oben geschlossenen Installationsschächten sind bei jedem Geschoss mit Baustoffen der RF1 zu verschliessen.

Ich habe einen Heubelüftungskanal, der sich im Ökonomiegebäude befindet. Muss ich diesen mit einem Material EI30 auskleiden? Der Stall besteht aus Backsteinmauerwerk, der Kanal steht auf einer Balkenlage und einem Holzboden. Der Kanal und der Heuraum bestehen aus Holz. Maschinen befinden sich im Raum keine.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Landwirtschaftsbetrieb, bis 11 m, Kanton Bern

Heubelüftungen werden in den aktuellen Brandschutzvorschriften nicht speziell geregelt. Sie sind sinngemäss wie Lüftungsanlagen zu behandeln (vgl. Brandschutzrichtlinie 25-15 Lufttechnische Anlagen Ziff. 3.7 Anforderungen Lüftungsleitungen).

Dürfen eine Wärmepumpe und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, welche mehrere Lüftungsabschnitte belüftet, im selben Technikraum stehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Grundsätzlich müssen Lüftungsaggregate, die mehrere Lüftungsabschnitte versorgen, in einem separaten Raum aufgestellt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 25-15 Lufttechnische Anlagen Ziffer 3.3.1 Absatz 2).

Wir haben eine Kochinsel mit Muldenlüftung, deren Abluftleitung durch den Boden ins Untergeschoss führt und von dort ins Freie. Das nicht ummantelte Lüftungsrohr ist aus Aluminium, die Wanddurchführungen wurden um das Rohr mit Gips und Mörtel geschlossen und die Rohrverbindungen geklebt. Ist das VKF-konform?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Zürich

In Einfamilienhäusern müssen Küchenabluftleitungen grundsätzlich lediglich aus Baustoffen RF1 (dauerwärmebeständig), ausgeführt werden, z. B. Spirorohr aus Stahlblech.

Die Brandschutzrichtlinie «Lufttechnische Anlagen» besagt, dass Lüftungsaggregate, die mehrere Lüftungsabschnitte versorgen, in einem separaten Raum aufzustellen sind. Darf sich hier auch die Sanitärverteilung oder das Elektrotableau befinden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Uri

Dies ist grundsätzlich möglich, da die Brandgefährdung durch solche Installationen kaum zunimmt.

Dürfen in einer Sanitärsteigzone für Wasser und Lüftung auch Elektroinstallationen geführt werden? Wo finde ich Angabe oder Kurse zu diesem Thema?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt:  Gewerbehaus für Büro und Arztpraxen, 11 bis 30 m hoch, Kanton Baselland

Gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Art. 3.6ff. dürfen elektrische Leitungen grundsätzlich zusammen mit anderen Installationen in feuerwiderstandsfähigen Steigschächten geführt werden (jedoch nicht in Kaminen oder Lüftungen mit erhöhten Anforderungen wie gewerbliche Küchenabluft oder Laborlüftungen).