Lüftungstechnisch zusammengefasste Brandabschnitte (auch: Lüftungsabschnitte) dürfen bis zu den maximalen Flächen (1200 m2 bei Bürogebäuden, 600 m2 bei Wohngebäuden und Beherbergungsbetrieben) mehrere Geschosse umfassen.
Beispiel: Bei Wohnbauten mit drei Geschossen à 200 m2 ist ein Lüftungsabschnitt an einem Steigstrang ohne Brandschutzklappen erlaubt.
Was heisst «lüftungstechnisch zusammengefasst»?
Mehrere Brandabschnitte sind «lüftungstechnisch zusammengefasst», wenn sie durch Lüftungsleitungen ohne Brandschutzklappen verbunden sind. Die Voraussetzung für eine derartige Zusammenfassung ist, dass die Brandabschnitte die gleiche Nutzung und das gleiche Brandrisiko haben. Lüftungsabschnitte dürfen geschossübergreifend sein.