Wie muss eine brandabschnittsbildende Holzbalkendecke bei zwei übereinander liegenden Wohnungen konstruiert sein? Muss sowohl die Decke der unteren als auch der Boden der oberen Wohnung REI 30 sein oder reicht eine entsprechende Bodenbekleidung in der oberen Wohnung? Die Balkenquerschnitte betragen 180 × 180 mm.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Grundsätzlich muss ein Deckenaufbau den geforderten Feuerwiderstand von oben wie von unten gewährleisten. Das heisst aber nicht, dass er zwingend von oben wie auch von unten mit dem geforderten Feuerwiderstand verkleidet werden muss. Das Deckensystem muss als Ganzes die gemäss Ihren Angaben geforderten REI 30 erbringen.

Wird bei hinterlüfteten Fassaden nach jedem Geschoss ein horizontaler Brandabschluss benötigt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Gemäss der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» gilt: Wenn die Aussenwandbekleidungen und/oder die Dämmstoffe im Hinterlüftungsbereich aus brennbaren Materialien bestehen, müssen hinterlüftete Fassaden mit einer von der VKF anerkannten oder gleichwertigen Konstruktion ausgeführt werden.

Wir planen einen Umbau in einem Altbau aus dem 18. Jahrhundert. Aus einem grossen Einfamilienhaus sollten 3 bis 4 Wohnnutzungen entstehen. Das Gebäude ist ein nahezu reiner Holzbau mit offenem Treppenkern. Beim Umbau würde dieser verkleidet, die Treppe ist jedoch auch aus Holz, Stufen Eiche und Holme Fichte. Müssen besondere Brandabschnitte ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnen, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch

In einem Mehrfamilienhaus müssen folgende Brandabschnitte gebildet werden:

  • jede Wohnung
  • alle vertikalen Fluchtwege (Treppenhäuser)
  • falls vorhanden horizontale Fluchtwege (Korridore)
  • generell Technikräume wie z.B. Heizräume
  • weitere Nutzungen wie z.B. Kellerräume