In Beherbergungsbetrieben [b] und [c] ist ab zwei Geschossen eine Brandmeldeanlage gefordert. Worauf bezieht sich die Geschosszahl, auf das ganze Gebäude oder auf die Nutzung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In der Brandschutzrichtlinie Brandschutzrichtlinie 20-15 «Brandmeldeanlagen» wird in Artikel 2.2.2 klar von Bauten und Anlagen, und nicht von Nutzungen gesprochen. Damit muss grundsätzlich das gesamte Gebäude überwacht werden, was einer Vollüberwachung entspricht.

Wir haben in unserem Alterszentrum eine Brandmeldeanlage. Der Hersteller verlangt nun bei uns einen integralen Brandfallsteuerungstest. Ist dies wirklich notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Alterszentrum; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Eigentümer und Nutzer sind verantwortlich, dass organisatorisch und personell sämtliche Massnahmen getroffen werden, um die Brandsicherheit zu gewährleisten.