Wann genügt ein Baustoff den thermischen Beanspruchungen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Anforderung an Dämmschichten sowie an Deckenverkleidungen sind in Kapitel 4.2 der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» geregelt.