Unterlagsplatten von Öfen, Wände hinter Feuerungsaggregaten oder Schächte und Ummauerungen von Abgasanlagen müssen gemäss den Brandschutzvorschriften BSV 2015 aus Baustoffen bestehen, die den thermischen Beanspruchungen genügen. Was heisst das genau?
Gemäss den europäischen Prüfnormen darf die Temperaturdifferenz von Bauteilen in der Nähe von wärmetechnischen Anlagen gegenüber der Raumtemperatur nicht mehr als 65° C betragen. Damit werden Temperaturen von 85° C und mehr erreicht. Ausgehend davon genügt ein Baustoff in der Nähe von Öfen, Heizungen oder Cheminées den thermischen Beanspruchungen, wenn er bei diesen Temperaturen im Dauerbetrieb seine ursprünglichen Eigenschaften beibehält.
Gipsplatten erfüllen diese Anforderungen z.B. nicht, obwohl sie nicht brennbar sind. Wenn sie dauerhaft erhöhten Temperaturen ausgesetzt sind, trocknen sie aus und zerfallen.
Baustoffe, die den thermischen Beanspruchungen genügen, werden Im Zusammenhang mit Brandschutz auch als dauerwärmebeständig bezeichnet.
Wo finde ich Angaben welche Bauteile Dauerwärmebeständig sind. Wie erkenne ich diese in der Leistungserklärung oder Anerkennung der VKF?
Leistungskriterien für Baustoffe im europäisch harmonisierten Bereich sind dazu keine definiert, auch gibt es keine definierten Prüfkriterien. Die Eignung ergibt sind über die jeweiligen physikalischen und chemischen Baustoffeigenschaften.
Es gibt grundsätzlich zwei konkrete Hinweisquellen:
– In der Auflistung der VKF zu den allgemein anerkannten Bauprodukten in Kap. 3.7 Brandschutzplatten ist aufgelistet, welche Baustoffe als Dauerwärmebeständig betrachtet werden können, siehe: Allgemein anerkannte Bauprodukte
– Die Hersteller deklarieren in Ihren Produktdatenblättern meist auf freiwilliger Basis die zusätzliche Eigenschaft der Dauerwärmebeständigkeit.